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Zentrum > Bürgerservice > Hundehaltung
Ein Hund gilt vielerorts als der beste Freund des Menschen. Vom Kleinkind bis zu den Großeltern ist er oft aus dem Familienverbund nicht mehr wegzudenken.
Sie haben sich zur Haltung eines Hundes entschieden. Gewiss ist das neue Haustier eine große Bereicherung, es gibt aber auch einige Pflichten, die Sie als HundehalterIn übernommen haben.
FÜR EIN HARMONISCHES MITEINANDER
ANMELDUNG BEIM GEMEINDEAMT
Sie sind im Besitz, eines über zwölf Wochen alten Hundes, dann verpflichtet Sie das Oö. Hundehaltegesetz, diesen binnen drei Tagen, bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde mit folgenden Unterlagen anzumelden:
CHIPPFLICHT - Registrierung von Hunden in der Heimtierdatenbank
SACHKUNDENACHWEIS
VERSICHERUNGSNACHWEIS
HUNDEABGABE
HUNDEKOT-BESEITIGUNG
STRAFBESTIMMUNGEN - gemäß § 15 OÖ Hundehaltegesetz
BEENDIGUNG DER HUNDEHALTUNG - HUNDEABMELDUNG