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Zentrum > Bürgerservice > Hundehaltung
Bei der Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Neu ist, dass Hundehalterinnen und Hundehalter Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.
Die Hundeabgabe ist eine Jahresabgabe und wird mit der Vorschreibung verrechnet. Für die jährliche Abbuchung können Sie bequem einen Abbuchungsauftrag einrichten. Die aktuelle Höhe der Hundeabgabe entnehmen Sie bitte den Gebühren auf unserer Homepage.
Wichtige Hinweise:
Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die nötige Sachkunde für das Halten von Hunden verfügen und psychisch, physisch und geistig in der Lage sind, den Verpflichtungen nachzukommen.
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro bestehen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.
Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass 1. Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder2. Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder3. er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Hundekotsäcke können bei folgenden Spendern gratis entnommen werden: