Neues Oö. Hundehaltegesetz 2024

Foto Hundewelpe

Liebe Aschacherinnen und Aschacher!

Mit 1. Dez. 2024 wird das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 in Kraft treten, und dazu alle wesentlichen Änderungen im Überblick:

Für folgende Rassen gelten die neuen Regelungen:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Tosa Inu

    Es gelten erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- UND Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Eine Befreiung ist durch eine positive verhaltensmedizinische Evaluierung möglich. 
    Diese darf nicht vor dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes eingeholt worden sein und darf nicht älter als drei Monate sein. 
    Zusätzlich zum sechsstündigen Sachkundenachweis müssen Halter von großen Hunden (Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) in Zukunft eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren. Bei der Prüfung müssen sie den gewissenhaften Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen nachweisen. 
    Gemeinden erhalten mehr Handhabe durch klare und strengere Regeln bei auffälligen Hunden. Ziel dabei ist es, bereits vor schweren Bissvorfällen aktiv zu werden und damit mehr Schutz für die Bevölkerung zu gewährleisten. Hunde können künftig aufgrund ihres aggressiven Verhaltens als auffällig erklärt werden, etwa wenn sie durch aggressives Anspringen oder Hetzen eine Bedrohung für Mensch und Tier darstellen.

Auf der Seite vom Land Oberösterreich unter www.land-oberoesterreich.gv.at/Oö Hundehaltegesetz oder auf unserer 
Gemeinde-Homepage unter Hundehaltung finden Sie Termine zu Sachkundekursen, sowie generelle Informationen zur Hundehaltung.

Weitere hilfreiche Links: 
Sicher mit Hund
Geltende Fassung vom Rechtsinformationssystem

Oö_Hundehaltegesetz_2024 (306 KB) - .PDF