ID-Austria - WICHTIGE Information zu "Mein Postkorb"

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ID Austria

Liebe AschacherInnen,
 
da es in Bezug zum digitalen Postkorb zu vermehrten Fragen gekommen ist, dass z.B. keine Quartalsvorschreibungen der Gemeinde per Post zugestellt werden, hier eine WICHTIGE Information:
 
Sobald man innerhalb der ID-Austria den "Elektronischen Zustelldienst" = ID-Austria Postkorb (Mein Postkorb) aktiviert hat, bekommt man dorthin ALLE offiziellen elektronischen Nachrichten von Behörden und öffentlichen Stellen (auch von der GEMEINDE !).

Also anstelle von Briefen per Post, werden diese DIGITAL versendet und landen im ID-Austria Postkorb. 
 Dokumente sind so rechtsverbindlich zugestellt!

Sobald eine neue Nachricht im ID-Austria Postkorb einlangt, wird man per E-Mail (und optional per SMS wenn ausgewählt) verständigt.

Wenn man also gerne z.B. Gebührenvorschreibungen, Wahlinformationen, Verwaltungsbescheide u.v.m. wieder postalisch zugestellt haben möchte, muss man SELBST den ID-Austria Postkorb DEAKTIVIEREN.

 

Hier noch die Schritt-für-Schritt-Anleitung für die ABMELDUNG der elektronischen Zustellung innerhalb der ID-Austria:

  1. Besuchen Sie oesterreich.gv.at im Webbrowser Ihres Computers. 

Eine Person, die ein Telefon hält

        2. Melden Sie sich mit Ihrer ID Austria an, indem Sie auf "Anmelden" klicken und Ihre Zugangsdaten ein

AschacherIinnen

 Ein Screenshot eines Login-Fensters

  1. Öffnen Sie die App „Digitales Amt“ auf Ihrem Smartphone und bestätigen Sie die Signaturanfrage.

Ein Screenshot eines Handys


        4. Wechseln Sie zurück zu Ihrem PC und navigieren Sie in Ihrem Profil zu Mein Postkorb

 Ein Screenshot eines Computers

 

5.      Klicken Sie auf „Einstellungen“ und suchen Sie dort den Unter-Menüpunkt "Registrierung löschen". 

Ein Screenshot eines Computers

6.      Führen Sie die Abmeldung durch, indem Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. 

Ein Screenshot eines Computers

Wichtige Hinweise:

  • Eine Abmeldung ist nur dann möglich, wenn Sie ALLE behördlichen Sendungen gelesen und keine ungelesenen Nachrichten mehr in Ihrem Postkorb haben. 
  • Die Abmeldung betrifft die elektronische Zustellung gemäß dem Zustellgesetz. 

-> Alternativ kann eine Abmeldung auch postalisch erfolgen. 
Mehr Informationen und eine Vorlage finden Sie in den FAQs zur elektronischen Zustellung unter "ABMELDUNG" auf folgender Webseite: www.bundeskanzleramt.gv.at

Deaktivierung elektronischer Postkorb (126 KB) - .PDF